Kurz gefasst
Eine Unternehmensformalität in Frankreich führt nicht zu einer Rechnung, sondern zu dreien: das journal d'annonces légales (in Frankreich zugelassene Zeitung für gesetzliche Pflichtbekanntmachungen), das greffe du tribunal de commerce (Geschäftsstelle des französischen Handelsgerichts) und das BODACC, das französische Amtsblatt für zivil- und handelsrechtliche Bekanntmachungen. Der guichet unique (einheitliche Anlaufstelle) des INPI berechnet dagegen nichts: Er zieht ein und leitet weiter. Seit 2021 wird die Gründungsanzeige pauschal abgerechnet – 124 € ohne MwSt. für eine EURL (entreprise unipersonnelle à responsabilité limitée, französische Einpersonengesellschaft mit beschränkter Haftung), 199 € ohne MwSt. für eine SAS (société par actions simplifiée, vereinfachte Kapitalgesellschaft französischen Rechts) – und nicht mehr nach der Zeichenzahl. Die Gründung einer SAS kostet damit rund 292 € inkl. MwSt. an Pflichtabgaben, eine SCI (société civile immobilière, französische zivilrechtliche Immobiliengesellschaft) 309 €. Und die Adresse des Gesellschaftssitzes zu ändern kostet je nach Rechtsform der Gesellschaft und je nach ressort des Gerichts zwischen 201 € und 481 €.
Drei Rechnungen – und eine Plattform, die nichts berechnet
Die erste Verwechslung geht auf einen Ausdruck zurück: „die INPI-Gebühren“. Seit dem 1. Januar 2023 laufen sämtliche Formalitäten über den guichet unique des INPI – des Institut national de la propriété industrielle, das das französische nationale Unternehmensregister führt –, und viele Gründer schließen daraus, dass das INPI die Rechnung stellt. Das trifft nicht zu.
Der guichet unique ist kostenlos. Das INPI zieht die Beträge für Rechnung der empfangenden Stellen ein und leitet sie an diese weiter. Ihre Formalität löst in Wirklichkeit mehrere getrennte Rechnungen aus, die weder denselben Gebührengläubiger noch dieselbe Bemessungsgrundlage noch dieselbe Mehrwertsteuerregelung haben.
- Das journal d'annonces légales: durch arrêté (französische Ministerialverordnung) reglementierter Tarif, jedes Jahr angepasst, der französischen Mehrwertsteuer (TVA) zum Regelsatz von 20 % unterworfen.
- Das greffe du tribunal de commerce: Gebühren (émoluments), die durch Artikel A.743-10 des code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch) festgesetzt sind und ebenfalls der Mehrwertsteuer unterliegen.
- Das BODACC: eine Pauschalabgabe – für eine Gründung kostenlos, aber bis zu 143 € für eine Sitzverlegung. Das ist oft der schwerste Posten, und der am meisten übersehene.
- Das INPI erhebt darüber hinaus eine Abgabe von wenigen Euro für das französische nationale Unternehmensregister, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegt. Die micro-entrepreneurs (Kleinstunternehmer nach französischem Recht) sind davon befreit.
Die annonce légale zur Gründung: eine Pauschale, kein Zeichentarif mehr
Das ist die am wenigsten bekannte Änderung der letzten Jahre. Bis 2021 wurde eine Anzeige nach der Zeilenzahl bezahlt, was dazu drängte, sie so kurz wie möglich zu fassen. Seither wird die Gründungsbekanntmachung pauschal abgerechnet, unabhängig von der Zeichenzahl, und diese Pauschale hängt von der Rechtsform ab.
Hier die seit dem 1. Januar 2026 geltenden Beträge, festgesetzt durch den arrêté vom 19. November 2025. Sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer: Rechnen Sie 20 % hinzu, um zu erfahren, was Sie tatsächlich zahlen.
Pauschale der annonce légale zur Gründung im Jahr 2026 (Mutterland Frankreich, Französische Antillen und Französisch-Guayana)
| Rechtsform | Pauschale ohne MwSt. | entspricht inkl. MwSt. |
|---|---|---|
| EURL | 124 € | 148,80 € |
| SASU | 142 € | 170,40 € |
| SARL | 148 € | 177,60 € |
| SCI | 191 € | 229,20 € |
| SAS | 199 € | 238,80 € |
| SNC | 220 € | 264,00 € |
| Société civile (ohne Immobilienzweck) | 222 € | 266,40 € |
| SA | 399 € | 478,80 € |
Zwei Lehren für einen Freiberufler. Zunächst: eine société civile ohne Immobilienzweck – eine SCM, eine SCP – kostet 222 € ohne MwSt., also mehr als eine SARL (148 €) und mehr als eine SCI (191 €). Sodann ist die Einpersonenvariante durchgängig günstiger: 142 € für eine SASU gegenüber 199 € für eine SAS.
Auf Réunion und Mayotte sind diese Pauschalen um rund 17 bis 18 % erhöht. Überall sonst ist der Tarif identisch: den Gesellschaftssitz in Tours statt in Paris zu domizilieren, ändert nichts am Preis der Gründungsanzeige.
Die Greffe-Gebühren: Die SCI kostet doppelt so viel wie eine SAS
Der Gebührentarif der greffes wurde zum 1. März 2026 überarbeitet. Er hält eine Überraschung bereit: Die Tabelle sieht eine eigene, günstigere Zeile für die Gründung einer société commerciale (Handelsgesellschaft) vor – 22,14 € ohne MwSt. –, während die übrigen juristischen Personen, darunter die sociétés civiles und die SCI, unter die allgemeine Zeile zu 44,27 € ohne MwSt. fallen. Bei identischer Leistung kostet die Eintragung einer SCI also doppelt so viel wie die einer SAS.
Rechnet man die Hinterlegung der Satzung (6,05 € ohne MwSt.) und die für jede Gesellschaft obligatorische Erklärung der bénéficiaires effectifs (wirtschaftlich Berechtigte, 16,11 € ohne MwSt.) hinzu, erhält man die tatsächlich vom greffe in Rechnung gestellten Gesamtkosten. Das BODACC seinerseits berechnet für eine Gründung nichts.
Gesamtkosten der Pflichtabgaben für die Gründung Ihrer Gesellschaft im Jahr 2026
| Rechtsform | Annonce légale | Greffe und Formalitäten | Gesamt inkl. MwSt. |
|---|---|---|---|
| EURL | 148,80 € | 53,16 € | 201,96 € |
| SASU | 170,40 € | 53,16 € | 223,56 € |
| SARL | 177,60 € | 53,16 € | 230,76 € |
| SAS | 238,80 € | 53,16 € | 291,96 € |
| SCI | 229,20 € | 79,71 € | 308,91 € |
Diese Summen enthalten weder ein Honorar für die Erstellung der Satzung noch die Hinterlegung des Kapitals: Diese Leistungen sind frei und nicht reglementiert.
Die Gesellschaft ändern: die Falle der Sammelanzeige
Auch die Änderungen unterliegen Pauschalen, auf drei Stufen:
- 109 € ohne MwSt. – Verlegung des Gesellschaftssitzes, Bestellung oder Ausscheiden eines dirigeant (Geschäftsleiters), Bestellung oder Ausscheiden eines commissaire aux comptes (gesetzlicher Abschlussprüfer nach französischem Recht), Änderung der Dauer der Gesellschaft.
- 136 € ohne MwSt. – Änderung des Gesellschaftskapitals, sowohl Erhöhung als auch Herabsetzung, Änderung des Gesellschaftszwecks.
- 199 € ohne MwSt. – Änderung der Gesellschaftsbezeichnung oder der Abkürzung, Umwandlung der Rechtsform, Veränderungen im Gesellschafterkreis.
Beachten Sie dabei nebenbei: den Namen Ihrer Gesellschaft zu ändern kostet genau den Preis der Gründung einer SAS: 199 € ohne MwSt. Ein Argument dafür, die Bezeichnung von Anfang an ernsthaft zu wählen.
Und hier die teuerste Falle: diese Pauschalen gelten nur für eine einzige Änderung je Anzeige. Sobald ein und dieselbe Anzeige mehrere davon bündelt – Sie wechseln gleichzeitig die Adresse und den gérant (Geschäftsführer) –, fällt sie auf den Zeichentarif zurück, Leerzeichen inbegriffen. Je nach Département (französischer Verwaltungsbezirk) des Sitzes kostet das Zeichen zwischen 0,185 € und 0,239 € ohne MwSt.: 0,189 € im Indre-et-Loire, 0,239 € in Paris und in der petite couronne (den drei an Paris angrenzenden Départements), der höchste Tarif Frankreichs.
Eine Anzeige, die mehrere Beschlüsse bündelt, überschreitet schnell tausend Zeichen. Zwei getrennte Anzeigen zum Pauschaltarif zu veröffentlichen kommt dann oft günstiger als eine einzige Anzeige zum Zeichentarif – eine Rechnung, die niemand spontan aufmacht.
Die Sitzadresse ändern: von 201 € bis 481 €
Das ist der Kostenpunkt, der jeden am unmittelbarsten betrifft, der bei seiner Domizilierungsadresse unschlüssig ist, und er schwankt um das Doppelte, und zwar nach zwei Kriterien: der Rechtsform der Gesellschaft und der Frage, ob man im selben ressort de tribunal (Gerichtsbezirk) bleibt oder nicht.
Achtung bei diesem zweiten Punkt, der oft falsch formuliert wird: Das gesetzliche Kriterium ist nicht der Wechsel des Département, sondern der Wechsel des ressort du tribunal de commerce (des Gerichtsbezirks) – zwei Gemeinden desselben Département können zu zwei verschiedenen greffes gehören. Wenn sich das ressort ändert, sind zwei annonces légales erforderlich, eine im verlassenen und eine im neuen ressort, und das BODACC berechnet 143 € für die neue Eintragung.
Kosten der obligatorischen Auslagen für eine Sitzverlegung im Jahr 2026
| Sachverhalt | Anzeige(n) | Greffe, BODACC und INPI | Gesamt inkl. MwSt. |
|---|---|---|---|
| SAS oder SARL, gleiches ressort | 130,80 € | 185,77 € | 316,57 € |
| SAS oder SARL, anderes ressort | 261,60 € | 218,98 € | 480,58 € |
| SASU oder EURL, gleiches ressort | 130,80 € | 69,77 € | 200,57 € |
| SASU oder EURL, anderes ressort | 261,60 € | 75,98 € | 337,58 € |
Der Abstand zwischen den ersten beiden und den letzten beiden Zeilen beruht auf einer wenig bekannten Befreiung: eine SASU oder eine EURL, deren Alleingesellschafter eine natürliche Person ist, die die Gesellschaft selbst leitet, ist von der Veröffentlichung im BODACC befreit, auch für Änderungsbekanntmachungen. Das bedeutet 116 € oder 143 € Ersparnis bei jeder Formalität. Die Befreiung gilt weder für eine SCI noch dann, wenn der Alleingesellschafter eine Gesellschaft ist.
Der Vergleich ist aufschlussreich: eine Sitzverlegung kostet allein an Pflichtabgaben so viel wie acht bis zwanzig Monatsbeiträge einer Domizilierung. Zu Beginn die falsche Adresse zu wählen, um einige Euro im Monat zu sparen, ist selten ein gutes Geschäft – es ist einer der fünf Punkte, die vor der Unterzeichnung eines Domizilierungsvertrags zu prüfen sind.
Und wenn Sie in eigenem Namen tätig sind?
Gute Nachricht für Freiberufler, die keine Gesellschaft gegründet haben: die entreprise individuelle (französisches Einzelunternehmen) hat keinerlei annonce légale zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungspflicht zielt auf die juristischen Personen; wer in eigenem Namen tätig ist, fällt nicht darunter.
Mehr noch: Für einen Freiberufler in der Form der entreprise individuelle ist die Gründung kostenlos. Er wird nicht in das registre du commerce et des sociétés (RCS, das französische Handels- und Gesellschaftsregister) eingetragen, es fällt also keine Gebühr des greffe an, und die an das INPI geschuldete Abgabe betrifft nur die Kaufleute, die Gesellschaften und die groupements d'intérêt économique (wirtschaftliche Interessenvereinigungen).
Die micro-entrepreneurs genießen eine noch weitergehende, oft übersehene Gebührenfreiheit: Artikel L.743-13 des code de commerce befreit nicht nur die Eintragung von der Gebühr, sondern auch die Änderungseintragungen und die Löschung. Ein micro-entrepreneur, der die Adresse wechselt, zahlt also nichts an das greffe, während eine SAS mehr als 300 € aufwendet.
Nur der einzelunternehmerisch tätige commerçant (Kaufmann) außerhalb der micro-entreprise entrichtet eine Gebühr, und zwar eine bescheidene: 18,12 € ohne MwSt., also 21,74 € inkl. MwSt.
Der Unterschied ist also spektakulär: Während eine SAS für ihre Entstehung fast 300 € zahlt, startet ein Freiberufler in eigenem Namen, ohne etwas auszugeben. Bleibt die Frage, ob dieser Status der richtige für Ihre Tätigkeit ist – das ist eine Frage der Wahl des Regimes, nicht der Kosten der Formalität.
Vier Fallen, bevor Sie vergleichen
- Ohne oder inklusive Mehrwertsteuer? Die reglementierten Tarife werden ohne Mehrwertsteuer veröffentlicht, die Vergleichsportale zeigen oft den Betrag inklusive Mehrwertsteuer. Und bei einer Summe aus Anzeige, greffe und BODACC lastet die Mehrwertsteuer nicht auf dem Ganzen: Die BODACC-Abgabe und die INPI-Abgabe unterliegen ihr nicht. Eine Summe inklusive Mehrwertsteuer durch 1,2 zu teilen, ergibt ein falsches Ergebnis.
- Die Tarife von 2025 sind noch im Umlauf. Die Pauschalen der annonces légales haben sich zum 1. Januar 2026 geändert und der Gebührentarif der greffes zum 1. März 2026. Zahlreiche Online-Artikel wurden nicht aktualisiert – und manche offiziellen Seiten zeigen selbst noch den alten Tarif.
- Ihre Situation im Hinblick auf die Mehrwertsteuer ändert die tatsächlichen Kosten. Ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen holt sich die Mehrwertsteuer zurück: Seine tatsächlichen Kosten sind der Betrag ohne Mehrwertsteuer. Ein Angehöriger eines Gesundheitsberufs, dessen Leistungen befreit sind, holt sie sich nicht zurück: seine tatsächlichen Kosten sind sehr wohl der Betrag inklusive Mehrwertsteuer, also 20 % mehr.
- Die Servicegebühren sind nicht gedeckelt. Der arrêté regelt den Preis der Anzeige, nicht die Vermittlungsleistung: Eine Plattform kann Bearbeitungsgebühren auf den reglementierten Tarif aufschlagen.
Häufige Fragen
- Wie viel kostet eine annonce légale zur Gründung im Jahr 2026?
- Der Tarif ist pauschal und hängt von der Rechtsform ab: 124 € ohne MwSt. für eine EURL, 142 € ohne MwSt. für eine SASU, 148 € ohne MwSt. für eine SARL, 191 € ohne MwSt. für eine SCI, 199 € ohne MwSt. für eine SAS, 220 € ohne MwSt. für eine SNC, 222 € ohne MwSt. für eine société civile ohne Immobilienzweck und 399 € ohne MwSt. für eine SA. Diese Beträge sind durch den arrêté vom 19. November 2025 festgesetzt und gelten seit dem 1. Januar 2026. Hinzuzurechnen ist die Mehrwertsteuer zum Regelsatz von 20 %.
- Wie viel kostet die Gründung einer SAS insgesamt?
- Rund 292 € inkl. MwSt. an Pflichtabgaben im Jahr 2026: 238,80 € inkl. MwSt. für die annonce légale und 53,16 € inkl. MwSt. an Gebühren des greffe, die die Eintragung, die Hinterlegung der Satzung und die Erklärung der bénéficiaires effectifs umfassen. Die Veröffentlichung im BODACC ist bei einer Gründung kostenlos. Diese Summe enthält kein Honorar für die Erstellung der Satzung, das frei vereinbar ist.
- Berechnet der guichet unique des INPI die Formalitäten?
- Nein. Die Nutzung des guichet unique ist kostenlos. Das INPI zieht die geschuldeten Beträge ein und leitet sie an die empfangenden Stellen weiter, hauptsächlich an die greffes der tribunaux de commerce und an das BODACC. Das INPI erhebt lediglich eine Abgabe von wenigen Euro für das französische nationale Unternehmensregister, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegt und von der die micro-entrepreneurs befreit sind.
- Wie viel kostet eine Verlegung des Gesellschaftssitzes?
- An Pflichtabgaben zwischen 200,57 € und 480,58 € inkl. MwSt. im Jahr 2026. Eine SAS oder eine SARL, die im selben ressort des Gerichts bleibt, zahlt rund 316,57 € inkl. MwSt.; wechselt sie das ressort, sind zwei annonces légales erforderlich und die Summe erreicht rund 480,58 € inkl. MwSt. Eine SASU oder eine EURL, deren Alleingesellschafter als natürliche Person die Gesellschaft leitet, ist von der Veröffentlichung im BODACC befreit: Ihre Kosten sinken auf rund 200,57 € oder 337,58 € inkl. MwSt. Diese Beträge enthalten keinerlei Honorar.
- Muss eine entreprise individuelle eine annonce légale veröffentlichen?
- Nein. Die Pflicht zur Veröffentlichung in einem journal d'annonces légales betrifft die Gesellschaften, das heißt die juristischen Personen. Ein Einzelunternehmer, einschließlich eines micro-entrepreneur oder eines in eigenem Namen tätigen Freiberuflers, hat keine Gründungsanzeige zu veröffentlichen. Für einen Freiberufler in der Form der entreprise individuelle ist die Gründung sogar vollständig kostenlos. Die micro-entrepreneurs sind von der Gebühr des greffe befreit, und zwar nicht nur für die Eintragung, sondern auch für die Änderungen und die Löschung, in Anwendung von Artikel L.743-13 des code de commerce.
- Warum kostet meine annonce légale mehr als die angekündigte Pauschale?
- Meistens deshalb, weil sie mehrere Änderungen bündelt. Die Pauschalen gelten nur für eine einzige Änderung je Anzeige: Sobald eine Anzeige mehrere davon zusammenfasst, wird sie nach Zeichen abgerechnet, Leerzeichen inbegriffen, zwischen 0,185 € und 0,239 € ohne MwSt. je nach Département des Sitzes. Hinzukommen können außerdem die Servicegebühren einer Vermittlungsplattform, die durch den arrêté nicht gedeckelt sind.
- Warum kostet die Eintragung einer SCI mehr als die einer SAS?
- Weil der Gebührentarif der greffes eine eigene Zeile zu 22,14 € ohne MwSt. für die Eintragung durch Gründung einer Handelsgesellschaft vorsieht. Die übrigen juristischen Personen, darunter die sociétés civiles und die SCI, fallen unter die allgemeine Zeile zu 44,27 € ohne MwSt. Bei identischer Leistung ist die Gebühr für eine SCI also doppelt so hoch.
Beträge anhand der Primärquellen geprüft: arrêté vom 19. November 2025 zur Festsetzung des Tarifs für gerichtliche und gesetzliche Bekanntmachungen für 2026, Artikel A.743-10 des code de commerce in der am 1. März 2026 geltenden Fassung sowie arrêté vom 9. November 2017 über die Abgaben des BODACC. Artikel verfasst von Épiphyse Conseil, französische expert-comptable-Kanzlei (in Frankreich zugelassene Kanzlei für Buchführung und Steuerberatung), spezialisiert auf die Betreuung von Freiberuflern und Gesundheitsberufen. Die reglementierten Tarife ändern sich jedes Jahr: Prüfen Sie stets den Jahrgang, bevor Sie sich auf einen Online-Vergleich verlassen.
Sie planen einen Firmensitz in Frankreich?
Sprechen wir darüber — Sie erhalten schnell eine konkrete Antwort.
Angebot anfordern