Heilberufe
Geschäftsadresse für Heilberufe
Eine Sitzadresse für Ihre Berufsausübungsgesellschaft oder Ihre freiberufliche Tätigkeit, bereitgestellt von einer Steuerberatungskanzlei, die Ihren Beruf wirklich kennt. Für einen Angehörigen der Gesundheitsberufe wirft die Domizilierung des Sitzes Fragen auf, die generalistische Plattformen nicht behandeln: die Rolle der Berufskammer, die Unterscheidung zwischen Sitz und Praxis, der Verbleib der Post, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt. Diese Seite behandelt sie eine nach der anderen.
Der Sitz Ihrer Gesellschaft ist nicht Ihr Tätigkeitsort
Das ist die wichtigste Unterscheidung, und zugleich diejenige, die am häufigsten verwechselt wird. Der Gesellschaftssitz ist die Verwaltungsadresse Ihrer Berufsausübungsgesellschaft: jene, die auf ihrer Eintragung, ihrer Satzung und ihren offiziellen Unterlagen erscheint. Der Tätigkeitsort ist die Praxis, in der Sie Ihre Patienten empfangen, und ihn melden Sie Ihrer Berufskammer. Beide Adressen können identisch sein, doch nichts schreibt vor, dass sie es sein müssen. Das Gesellschaftsrecht lässt zu, dass eine société d'exercice libéral (SEL) ihren Sitz an einer von der Praxis getrennten Adresse festlegt, auch bei einer Domizilierungsgesellschaft. Der Leitfaden der Ordre des médecins (der französischen Ärztekammer) empfiehlt im Übrigen, in der Satzung den Gesellschaftssitz und den Tätigkeitsort in zwei getrennten Artikeln zu behandeln, gerade weil es sich um zwei unterschiedliche Begriffe handelt. Die Gesellschaft wird in die Liste des zuständigen Departements-Rats am Ort ihres Sitzes eingetragen, während jede behandelnde Person dem Departements-Rat des Ortes zugeordnet bleibt, an dem sie tätig ist.
Was die Domizilierung Ihnen konkret bringt
Über die Adresse hinaus verschafft Ihnen die Domizilierung den bei der Eintragung Ihrer Berufsausübungsgesellschaft oder Ihres Einzelunternehmens verlangten Nutzungsnachweis, die Entgegennahme und Digitalisierung Ihrer Verwaltungspost sowie den Zugang zu einem Steuerberater, der Ihre Versorgungskassen, Ihre nichtgewerblichen Gewinne (bénéfices non commerciaux, BNC) und Ihre Erklärungspflichten kennt. Sie ermöglicht es Ihnen zudem, Ihre Privatadresse von der Ihrer Struktur zu trennen, ohne Ihren Wohnsitz in den öffentlichen Registern preiszugeben. Wenn Sie in eigenem Namen, ohne Gesellschaft, tätig sind, bleibt das Prinzip dasselbe: Ihr Einzelunternehmen meldet der einheitlichen Anlaufstelle eine Verwaltungsadresse, die Sie domizilieren können, statt dort Ihren Wohnsitz einzutragen, und das alles, ohne etwas an der Meldung Ihrer Praxis bei Ihrer Berufskammer zu ändern.
Was Ihre Berufskammer erwartet, je nach Ihrem Beruf
Die Domizilierung des Sitzes Ihrer Gesellschaft entbindet Sie nie davon, Ihren tatsächlichen Tätigkeitsort zu melden, und die Regeln unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.
- Ärzte üben ihre Tätigkeit auf der Grundlage eines gewöhnlichen beruflichen Standorts aus. Seit 2019 unterliegt die Tätigkeit an einem oder mehreren gesonderten Standorten einer vorherigen Meldung beim Departements-Rat, die mindestens zwei Monate im Voraus einzureichen ist, wobei die Berufskammer über ein Widerspruchsrecht verfügt. Es handelt sich nicht mehr um eine Genehmigung, und das frühere Kriterium eines unzureichenden Versorgungsangebots ist für die grundsätzliche Meldung entfallen.
- Medizinische Hilfsberufe, also Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Podologen oder Logopäden, üben ihre Tätigkeit von einer Hauptpraxis aus und können eine Zweitpraxis nach Meldung an die Berufskammer eröffnen. Ein darüber hinausgehender weiterer Standort setzt eine Genehmigung voraus, die mit einem unzureichenden Versorgungsangebot im betreffenden Gebiet begründet ist.
- Offizinapotheker bilden einen Sonderfall: Die Apotheke ist ein durch eine Lizenz genehmigtes Lokal, und die Gesellschaft, die sie betreibt, ist an dieses gebunden. Der Spielraum, den Sitz vom Betriebsort zu trennen, ist hier daher weit begrenzter als bei einer Praxis.
- Psychologen unterstehen keiner Berufskammer. Der Titel ist geschützt, und die Registrierung erfolgt bei der regionalen Gesundheitsagentur (agence régionale de santé, ARS), nunmehr im RPPS-Verzeichnis. Mangels einer Kammer gibt es keine Meldung des Tätigkeitsorts an einen Rat, doch die Wahl des Sitzes folgt denselben gesellschaftsrechtlichen Regeln.
SEL und SCM: Was die Domizilierung leisten kann und was nicht
Zwei Strukturen begegnen einem bei den Gesundheitsberufen ständig, und sie haben nicht dasselbe Verhältnis zur Domizilierung. Die société d'exercice libéral, die SELARL oder die SELAS, übt den Beruf aus: Sie ist es, die die Honorare vereinnahmt und in die Liste der Berufskammer eingetragen ist. Ihr Sitz kann an einer von der Praxis getrennten Adresse domiziliert werden, sofern die Berufskammer die Satzung und den Domizilierungsvertrag billigt, weshalb es sich empfiehlt, ihr das Vorhaben vorab vorzulegen. Die société civile de moyens, die SCM, tut nur eines: Räumlichkeiten, Personal oder Material unter Praktikern zusammenzuführen, die jeweils ihren eigenen Patientenstamm behalten. Sie übt den Beruf nicht aus und wird nicht wie eine SEL in die Liste der Berufskammer eingetragen. Eine SCM kann domiziliert werden, doch da ihr Zweck gerade darin besteht, die Mittel einer Praxis zu verwalten, wird sie meist an der Adresse dieser Praxis domiziliert, was mit ihrer Funktion stimmig bleibt.
Post, ärztliche Schweigepflicht und Gesundheitsdaten
Das ist der Punkt, den wir am ernstesten nehmen und bei dem eine generalistische Domizilierungsgesellschaft Sie einem Risiko aussetzen kann. Das Personal einer Domizilierungsgesellschaft unterliegt nicht der ärztlichen Schweigepflicht und ist nicht befugt, Gesundheitsdaten zu verarbeiten, die im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sensible Daten sind. Einen Patientenbrief, ein Untersuchungsergebnis oder einen Schriftwechsel zwischen Berufskollegen von einem nicht befugten Dritten öffnen und digitalisieren zu lassen, schafft ein tatsächliches Risiko: Die Offenbarung einer geheimen Information durch eine Person, die deren Geheimnisträger ist, wird mit einem Jahr Freiheitsstrafe und 15 000 Euro Geldstrafe geahndet. Unsere Empfehlung ist einfach und umsichtig: Behalten Sie die Domizilierungsadresse den administrativen Vorgängen der Gesellschaft vor, Urssaf, Finanzamt, Geschäftsstelle, Bank, und lassen Sie jeglichen Schriftwechsel, der Ihre Patienten betrifft, unmittelbar an Ihre Praxis richten, geöffnet von Ihnen oder von einem der Schweigepflicht unterliegenden Personal. Das Gesetz verpflichtet den Domizilgeber im Übrigen, über Räumlichkeiten mit einem zur Wahrung der Vertraulichkeit geeigneten Raum zu verfügen und für jedes domizilierte Unternehmen eine Akte zu führen.
An mehreren Standorten tätig sein mit einem einzigen Sitz
Ein einziger Gesellschaftssitz besteht problemlos neben mehreren Tätigkeitsorten. Der Sitz legt die verwaltungsmäßige Zuordnung der Gesellschaft und den für sie zuständigen Departements-Rat fest, während jede Praxis ihren eigenen kammerrechtlichen Regeln folgt, auf Meldung oder auf Genehmigung je nach Ihrem Beruf, wie weiter oben dargestellt. Dieses Schema ist häufig: Ein Behandler, der seine Zeit auf zwei Praxen aufteilt, oder eine SEL, die mehrere an verschiedenen Orten tätige Gesellschafter zusammenfasst, behält eine einzige Sitzadresse. Denken Sie lediglich daran, jede Änderung der beruflichen Adresse Ihrer Berufskammer innerhalb der von ihr festgesetzten Fristen mitzuteilen, denn gerade diese Pflicht verschwindet nie.
Was die Domizilierung nicht ändert
Ihren Sitz in Tours festzulegen hat keinerlei Auswirkung auf drei Dinge, mit denen man sie dennoch oft zu Unrecht in Verbindung bringt. Ihr Versorgungswerk hängt von Ihrem Beruf ab, die CARMF für Ärzte, die CARPIMKO für die medizinischen Hilfsberufe, die CARCDSF für Zahnärzte und Hebammen, die CIPAV für Psychologen, und nicht von der Adresse Ihres Sitzes. Ihre Vertragszulassung bei der Assurance maladie (der französischen Krankenversicherung) und Ihre Zuordnung zur Gebietseinteilung der regionalen Gesundheitsagentur (ARS) richten sich nach Ihrem physischen Niederlassungsort, nicht nach Ihrem Sitz. Schließlich tragen Ihre Behandlungsscheine Ihre RPPS-Nummer und die berufliche Adresse Ihrer Praxis. Die Sitzadresse dient dazu, Ihre Gesellschaft einzutragen und ihre Verwaltungspost zu empfangen, mehr nicht, und genau das ist die Leistung, die wir erbringen, gestützt auf eine Steuerberatungskanzlei, die auf die freien Berufe und die Gesundheitsberufe spezialisiert ist.
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Häufige Fragen
Kann ich den Sitz meiner SELARL an eine Domizilierungsadresse legen, ohne dort tätig zu sein?
Ja, das Gesellschaftsrecht lässt dies zu, wobei der Tätigkeitsort weiterhin gesondert bei Ihrer Berufskammer gemeldet wird. Da die Berufskammer die Satzung und den Domizilierungsvertrag prüft, ist es ratsam, ihr das Vorhaben vorab vorzulegen, statt es sie erst zum Zeitpunkt der Eintragung entdecken zu lassen.
Wohin sollte ich die Post meiner Patienten adressieren lassen?
An Ihre Praxis, niemals an die Domizilierungsadresse. Das Personal einer Domizilierungsgesellschaft unterliegt weder der ärztlichen Schweigepflicht noch ist es befugt, Gesundheitsdaten zu verarbeiten. Behalten Sie die Sitzadresse der Verwaltungspost vor, Urssaf, Finanzamt, Geschäftsstelle und Bank.
Kann eine SCM bei Ihnen domiziliert werden?
Ja, doch ihr Zweck besteht darin, Mittel unter Praktikern zu teilen, nicht den Beruf auszuüben. Sie wird meist an der Adresse der Praxis domiziliert, deren Mittel sie verwaltet, was die stimmigste Wahl bleibt. Wir können dies je nach Ihrer Gestaltung besprechen.
Ändert die Domizilierung meiner Gesellschaft mein Versorgungswerk oder meine Vertragszulassung?
Nein. Ihr Versorgungswerk, CARMF, CARPIMKO, CARCDSF oder CIPAV, hängt von Ihrem Beruf ab. Ihre Vertragszulassung und Ihre Gebietseinteilung richten sich nach Ihrem Niederlassungsort. Die Sitzadresse bleibt eine rein administrative Adresse.
Ich bin an zwei Standorten tätig: Wie viele Sitze muss ich haben?
Nur einen. Der Gesellschaftssitz Ihrer Gesellschaft ist einzig, unabhängig von der Zahl der Praxen. Jeder Tätigkeitsort folgt seinen eigenen kammerrechtlichen Regeln, auf Meldung oder auf Genehmigung je nach Ihrem Beruf, und jede Adressänderung muss Ihrer Berufskammer gemeldet werden.