Kurz gefasst
Der praktische Leitfaden zu Unterlagen und Schritten, um ein französisches Unternehmen zu gründen und anzumelden, wenn man außerhalb Frankreichs ansässig ist, ohne zu verwechseln, was die Adresse regelt und was nicht.
Sie leben im Ausland, Ihr Vorhaben steht fest, und eine sehr konkrete Frage bleibt: Was müssen Sie zusammentragen, und in welcher Reihenfolge, um ein Unternehmen in Frankreich zu gründen und ihm einen Sitz zu geben? Unsere anderen Beiträge beantworten das Warum und die Wahl der Rechtsform (eine französische Gesellschaft aus dem Ausland leiten, SASU oder EURL, Auto-entrepreneur, wenn man im Ausland lebt). Dieser Beitrag ist das praktische Dossier: die Unterlagen, die Formalitäten, die Fristen. Er beschreibt den Rechtsstand im Herbst 2026 und ersetzt nicht die Prüfung Ihrer Situation.
Zuerst der Sitz: der Domizilierungsvertrag und sein Nachweis
Vor jeder Eintragung brauchen Sie eine Sitzadresse in Frankreich und etwas, womit Sie sie nachweisen können. Artikel L123-11 des Code de commerce verpflichtet jede Gesellschaft, die ihre Eintragung beantragt, das Nutzungsrecht an den Räumen nachzuweisen, in denen sie ihren Sitz einrichtet, und erfasst ausdrücklich den Fall eines im Ausland gelegenen Sitzes mit einer Agentur, einer Zweigniederlassung oder einer Vertretung in Frankreich. Besteht Ihre Gesellschaft bereits außerhalb Frankreichs, so entscheidet sich die Wahl zwischen Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung und Verbindungsbüro an anderer Stelle. Für eine Leitungsperson, die außerhalb Frankreichs lebt und eine französische Gesellschaft gründet, ist der einfache Weg die Domizilierung: eine zugelassene Gesellschaft stellt Ihnen diese Adresse und den dazugehörigen Nachweis zur Verfügung.
Der Domizilierungsvertrag ist kein frei kündbares Abonnement. Artikel R123-168 des Code de commerce sagt es: Er wird schriftlich abgefasst und für eine Dauer von mindestens drei Monaten geschlossen, stillschweigend verlängerbar, vorbehaltlich einer Kündigungsfrist. Zwei praktische Folgen. Zunächst umgehen Angebote „ohne Bindung“ oder „monatlich“ diese Mindestdauer von drei Monaten nicht. Sodann dient dieser Vertrag, oder die Bescheinigung, die der Domizilgeber daraus ableitet, als Nachweis des Nutzungsrechts am Sitz in Ihrer Eintragungsakte.
Ein Irrtum, mit dem aufzuräumen ist: Es gibt keine gesetzliche Obergrenze von drei Jahren für einen Domizilierungsvertrag. Die Grenze von fünf Jahren, die manche anführen, betrifft eine andere Situation, nämlich den am persönlichen Wohnsitz der Leitungsperson eingerichteten Sitz (Artikel L123-11-1), nicht die Domizilierung über eine Gesellschaft.
Die Zulassung des Domizilgebers: Ihre eigentliche Garantie, und wie Sie sie prüfen
Nicht jede Adresse ist gleich viel wert. Artikel L123-11-3 des Code de commerce behält die Domizilierungstätigkeit den Fachleuten vor, die eine vorherige präfektorale Zulassung erhalten haben. Das ist eine konkrete Garantie für Sie: Die Domizilierung ohne Zulassung oder nach deren Entzug auszuüben ist eine Straftat, die mit sechs Monaten Freiheitsstrafe und 7 500 Euro Geldstrafe geahndet wird (Artikel L123-11-8). Eine ohne Zulassung bereitgestellte Adresse ist ein Sitz, der von einem Tag auf den anderen zusammenbrechen kann.
Die Regelung wird derzeit verschärft: Die loi n°2026-534 du 25 juin 2026 sieht vor, zu den Voraussetzungen der Zulassung eine Schulung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung hinzuzufügen, nach Modalitäten, die durch Dekret festgelegt werden. Die Anforderung an die Seriosität Ihres Dienstleisters steigt.
Fragen Sie vor der Unterzeichnung nach den Zulassungsangaben: Der Vertrag muss sie nennen. Bei Domisiège wird die Adresse in diesem zugelassenen Rahmen bereitgestellt.
Das Paradox des Nichtansässigen: Ihre Adresse im Ausland nachweisen, um eine Adresse in Frankreich zu erhalten
Hier der Punkt, der am meisten überrascht. Um Ihnen eine französische Adresse zu geben, wird Ihr Domizilgeber von Ihnen verlangen, Ihre Adresse im Ausland nachzuweisen. Das ist keine kommerzielle Laune, das ist das Gesetz.
Einerseits verpflichtet Artikel R123-168 den Domizilgeber, für jede domizilierte Person eine Akte mit Nachweisen aufzubewahren: bei einer natürlichen Person die Nachweise zu ihrem persönlichen Wohnsitz und zu ihren Kontaktdaten. Andererseits gehören die Domizilierungsgesellschaften zu den der Geldwäschebekämpfung unterworfenen Personen (Code monétaire et financier, Artikel L561-2): Sie müssen die Identität ihres Kunden und seiner wirtschaftlich Berechtigten feststellen und überprüfen, bevor sie die Geschäftsbeziehung aufnehmen.
Konkret halten Sie ein gültiges Ausweisdokument, einen Nachweis Ihres persönlichen Wohnsitzes im Ausland und die Identität der wirtschaftlich Berechtigten der künftigen Gesellschaft bereit. Ein Dienstleister, der nichts davon verlangt, ist nicht etwa flexibler: Er bewegt sich außerhalb der Vorschriften.
Der einheitliche Schalter des INPI, Unterlage für Unterlage
Seit 2023 laufen alle Gründungsformalitäten über einen einzigen Kanal: den einheitlichen elektronischen Schalter des INPI, der anschließend zur Eintragung in das Handels- und Gesellschaftsregister an die Geschäftsstelle übermittelt. Für eine Gesellschaft umfasst die Akte im Wesentlichen:
- die unterzeichnete und datierte Satzung;
- der Nachweis des Nutzungsrechts am Sitz (Ihr Vertrag oder Ihre Domizilierungsbescheinigung);
- die Bescheinigung über die Veröffentlichung der Pflichtbekanntmachung;
- die Bescheinigung über die Einzahlung der Einlagen und die Liste der Zeichner;
- die Kopie des Ausweisdokuments der Leitungsperson und ihre eidesstattliche Erklärung über Straffreiheit und Abstammung;
- die Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten (siehe weiter unten);
- je nach Tätigkeit eine Genehmigung oder ein Diplom, wenn der Beruf reglementiert ist.
Zwei nützliche Fristangaben, wenn man aus dem Ausland steuert: Die Empfangsbestätigung „in Erwartung der Eintragung“ ist einen Monat gültig, und fehlende Unterlagen müssen innerhalb von fünfzehn Werktagen nachgereicht werden. Die Eintragung vergibt anschließend die Identifikationsnummern des Unternehmens (SIREN, code APE) und führt zu einem Kbis-Auszug.
Ein Punkt, der oft beruhigt: Der in der Akte verlangte Wohnsitznachweis bezieht sich auf den Sitz in Frankreich, nicht auf Ihren Wohnsitz im Ausland. Für die Leitungsperson wird das Ausweisdokument erwartet. Und entgegen einer verbreiteten Vorstellung ist eine französische Steuernummer der Leitungsperson keine Voraussetzung für die Eintragung: Die Gesellschaft erhält ihre eigenen Kennnummern.
Aufenthaltstitel: In welchen Fällen brauchen Sie ihn wirklich?
Gute Nachricht, und sie ist amtlich: Um Gesellschafter einer französischen Gesellschaft zu sein, ist kein Aufenthaltstitel erforderlich, ob Sie nun in Frankreich leben oder nicht. Um sie aus dem Ausland zu leiten, ebenfalls nicht. Der öffentliche Justizdienst schreibt es unmissverständlich: Für die Gründung eines Unternehmens in Frankreich ist, wenn man dort nicht ansässig ist, weder ein Visum noch ein Aufenthaltstitel erforderlich, und die Karte „Talent mandataire social“ ist nicht verpflichtend, um Leitungsperson zu sein.
Der Aufenthaltstitel wird erst dann erforderlich, wenn Sie nach Frankreich ziehen und Ihre Tätigkeit dort tatsächlich ausüben wollen. Das ist ein anderes Verfahren, das in unserem Beitrag zur Leitung einer Gesellschaft aus dem Ausland ausführlich beschrieben wird. Angehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen zudem die Niederlassungsfreiheit.
Apostille, Legalisation, Übersetzung: Ihre ausländischen Dokumente verwendbar machen
Eine ausländische öffentliche Urkunde (Geburtsurkunde, Nachweis, mitunter Führungszeugnis) wird in Frankreich nicht immer so wie sie ist anerkannt. Es gibt drei Regelungen, und maßgebend ist das Herkunftsland des Dokuments: Befreiung, Apostille oder Legalisation.
- Zwischen Ländern der Europäischen Union befreit die règlement (UE) 2016/1191 bestimmte öffentliche Dokumente (Personenstand, Fehlen von Vorstrafen, Wohnsitz) von der Apostille und stellt mehrsprachige Formulare bereit. Sie erfasst jedoch weder die Satzung noch Auszüge aus dem Handelsregister.
- Zwischen Vertragsstaaten der convention de La Haye du 5 octobre 1961 ersetzt die Apostille, die von der zuständigen Behörde des Herkunftslands ausgestellt wird, die Legalisation.
- Andernfalls ist die Legalisation erforderlich, in zwei Schritten, mit Fristen, die mehrere Monate erreichen können.
Um zu erfahren, was auf Ihr Land und Ihr Dokument zutrifft, ist das Referenzinstrument die Tabelle des Ministeriums für Europa und Auswärtige Angelegenheiten, die Land für Land geführt wird. Für französische Urkunden, die für das Ausland bestimmt sind, ist zu beachten, dass die Apostille und die Legalisation seit 2025 den Notaren obliegen. Schließlich muss jedes Dokument in einer Fremdsprache von einer Übersetzung ins Französische durch einen zugelassenen Übersetzer begleitet sein. Prüfen Sie die Reihenfolge der Schritte je nach Land: meist wird die ausländische Urkunde zuerst in ihrem Herkunftsland mit einer Apostille versehen oder legalisiert und dann übersetzt.
Die wirtschaftlich Berechtigten: Ihre Adresse im Ausland angeben, ohne sie öffentlich zu machen
Die Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten ist eine eigenständige Pflicht, die an den Code monétaire et financier (Artikel L561-45-1) anknüpft und beim einheitlichen Schalter zum Zeitpunkt der Eintragung eingereicht wird. Der wirtschaftlich Berechtigte ist grundsätzlich die natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die auf andere Weise Kontrolle ausübt.
Die Erklärung nennt für jeden Berechtigten seinen Personenstand, seine Staatsangehörigkeit und seine persönliche Adresse (Artikel R561-56). Wenn Sie im Ausland leben, ist es also Ihre Adresse im Ausland, die darin erscheint.
Wichtiger Punkt für die Privatsphäre: Ihre persönliche Adresse ist nicht frei einsehbar. Seit 2025 ist das Register der wirtschaftlich Berechtigten nicht mehr für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Seine Einsichtnahme setzt entweder die Eigenschaft als Behörde oder als verpflichteter Berufsangehöriger voraus, die Zugang zu sämtlichen Daten haben, oder den Nachweis eines berechtigten Interesses im Rahmen der Geldwäschebekämpfung, in welchem Fall nur ein begrenzter Datensatz übermittelt wird (Name, Vornamen, Monat und Jahr der Geburt, Wohnsitzstaat, Staatsangehörigkeit, Art und Umfang der gehaltenen Beteiligungen), unter Ausschluss der persönlichen Adresse. Das Unterlassen der Erklärung oder das Eintragen unrichtiger Angaben wird strafrechtlich geahndet.
Was die Domizilierung nicht regelt
Eine französische Adresse löst das Problem des Sitzes. Andere löst sie nicht, und das offen zu sagen erspart Ihnen Sackgassen.
- Sie eröffnet kein Bankkonto. Die Banken wenden ihre eigene Prüfung an und lehnen Strukturen ohne Substanz häufig ab; die Frage der Einzahlung des Kapitals und des Geschäftskontos entscheidet sich an anderer Stelle (Bankblockade bei der Gründung, Konto der ausländischen Leitungsperson).
- Sie verleiht kein Aufenthaltsrecht.
- Sie legt weder Ihren steuerlichen Wohnsitz noch den der Gesellschaft fest. Der Gesellschaftssitz ist nicht der steuerliche Wohnsitz, und die Domizilierung senkt die Steuer nicht (Sitz und steuerlicher Wohnsitz, Betriebsstätte und Mehrwertsteuer).
- Sie befreit nicht von einer Realität: Ein Sitz muss Dienstleistungen und einer Substanz entsprechen, andernfalls kann er umqualifiziert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Sitz in Frankreich ist der erste Baustein: ein schriftlicher Domizilierungsvertrag, mindestens drei Monate, der als Nutzungsnachweis dient.
- Wählen Sie einen zugelassenen Domizilgeber und fragen Sie ihn nach seinen Zulassungsangaben.
- Bereiten Sie frühzeitig das Trio vor, das am meisten aufhält: Ausweisdokument, Wohnsitznachweis im Ausland, wirtschaftlich Berechtigte.
- Prüfen Sie die für Ihr Land geltende Regelung zur Apostille oder Legalisation, und lassen Sie übersetzen, was übersetzt werden muss.
- Kein Aufenthaltstitel, um aus dem Ausland zu gründen oder zu leiten; er ist nur erforderlich, um in Frankreich tätig zu werden.
Häufige Fragen
- Braucht man einen Aufenthaltstitel, um eine Gesellschaft in Frankreich zu gründen, wenn man im Ausland lebt?
- Nein. Gesellschafter oder Leitungsperson einer französischen Gesellschaft aus dem Ausland zu sein, erfordert weder ein Visum noch einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel betrifft nur den Fall, dass Sie nach Frankreich ziehen und Ihre Tätigkeit dort tatsächlich ausüben.
- Warum verlangt mein Domizilgeber einen Wohnsitznachweis aus dem Ausland?
- Weil das Gesetz es ihm vorschreibt: Artikel R123-168 des Code de commerce verpflichtet ihn, Ihre Nachweise des persönlichen Wohnsitzes aufzubewahren, und seine Pflichten zur Geldwäschebekämpfung verpflichten ihn, Ihre Identität und Ihre wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen, bevor er die Geschäftsbeziehung aufnimmt. Das ist eine gesetzliche Pflicht, keine Schikane.
- Wird meine persönliche Adresse im Ausland online sichtbar sein?
- Nein. Sie erscheint in der Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten, aber das Register ist seit 2025 nicht mehr für die breite Öffentlichkeit zugänglich, und die vollständige persönliche Adresse wird nur den Behörden und befugten Berufsangehörigen übermittelt.
- Kann der Domizilierungsvertrag „ohne Bindung“ sein?
- Nicht im strengen Sinne: Er wird für eine Dauer von mindestens drei Monaten geschlossen, stillschweigend verlängerbar. Dieses Minimum gilt zwingend, ungeachtet der kommerziellen Darstellungen.
Wichtigste Quellen, geprüft im Herbst 2026: Code de commerce, Art. L123-11, L123-11-1, L123-11-3, L123-11-8, R123-168; loi n°2026-534 du 25 juin 2026, Art. 69; Code monétaire et financier, Art. L561-2, L561-45-1, L561-46-2, R561-56; règlement (UE) 2016/1191; convention de La Haye du 5 octobre 1961; service-public.gouv.fr und justice.fr (Eintragungsformalitäten, Ausländer, der ein Unternehmen gründet, Legalisation). Dieser Beitrag beschreibt einen Rechtsstand, er ersetzt nicht die Prüfung Ihrer Situation.
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